Arbeitszeugnis - Tipps, Zeugnissprache und Formulierungen

Zunächst einmal sollte man wissen, dass jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Dabei besteht weiterhin Anspruch darauf, dass das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert ist. Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitszeugnisse: das einfache Arbeitszeugnis, das qualifizierte Zeugnis und das Zwischenzeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis ist in der Regel nur als eine Artbescheinigung über die geleisteten Tätigkeiten zu sehen, da es lediglich Angaben zur Person und zu der Art und Dauer der Beschäftigung in den jeweiligen Unternehmen enthält. Die Tätigkeiten und die Qualität der Arbeit wird nicht bewertet. Um dem zukünftigen Arbeitgeber möglichst vollständige Informationen über die eigenen Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, sollte man daher immer ein qualifiziertes Arbeitsfeld des anfordern.

Neben den Informationen, die bereits im einfachen Arbeitszeugnis vorhanden sind, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis auch noch ausführliche Informationen über die unterschiedlichen Arbeitsbereiche, vor allem auch eine Leistungsbeurteilung. Wichtig ist, dass bei den beschriebenen Tätigkeiten keine Arbeitsbereiche und Aufgaben ausgelassen worden sind und die Reihenfolge der Angaben korrekt ist. Die wichtigsten Aufgaben und Tätigkeiten sollten immer als erstes aufgelistet sein. Die Bewertung der einzelnen Leistungen erfolgt vom Arbeitgeber in Standardformulierungen, die sich allerdings leicht in Noten umwandeln lassen. Ein schlecht formuliertes Arbeitszeugnis, das Formulierungen enthält, die nicht den tatsächlichen Leistungen des Arbeitnehmers entsprechen, kann beanstandet werden. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer eine Nachbesserung fordern, denn ein solches Arbeitszeugnis könnte ihm bei seinem weiteren beruflichen Werdegang im Weg stehen.

Übliche Standardformulierungen in Arbeitszeugnissen

Der Schulnote Sechs entspricht beispielsweise die Standardformulierung "...hat sich bemüht..." Eine Fünf wird mit den Worten "...im Großen und Ganzen zufrieden..." umschrieben. "...zu unserer Zufriedenheit..." entspricht einer Vier, und "...zu unserer vollen Zufriedenheit... " entspricht der Schulnote Drei. Erst die Formulierung "...stets zu unserer vollen Zufriedenheit..." entspricht einem Gut, also Schulnote Zwei. Wer die Formulierung "...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit..." in seinem Arbeitszeugnis findet kann sich freuen, denn dies entspricht der Schulnote Eins.

Weitere Eigenschaften des Arbeitszeugnisses, die eine Art Botschaft an den neuen Arbeitgeber senden sollen, sind die äußeren Merkmale, abwertende Formulierungen oder k.o. Formulierungen. Ein gut formuliertes Arbeitszeugnis, das frei von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern ist, zeigt, dass der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer zufrieden war und seine Arbeitsleistung zu schätzen wusste. War der Arbeitgeber dagegen mit den Leistungen unzufrieden, so wird auch das Arbeitszeugnis diesen Eindruck vermitteln. Auch abwertende Formulierungen können dies noch weiter unterstreichen.

Eine dieser Formulierungen, die sich auf den ersten Blick positiv anhört, dabei aber das Gegenteil mein, ist die Formulierung: "zeigt gesundes Selbstvertrauen." Hierbei gibt der Arbeitgeber dem potentiellen neuen Arbeitgeber den Hinweis, dass der Arbeitnehmer überheblich ist und über unzureichendes Fachwissen verfügt. K.o. Formulierungen sind alle Formulierungen, in denen die Tätigkeiten des Arbeitnehmers im Passiv beschrieben werden, da der Arbeitgeber hiermit ausdrücken möchte, dass er mit der eigene Initiative und der Selbstständigkeit unzufrieden war. Formulierungen mit dem Wörtchen "nicht" wollen genau das Gegenteil von dem Aussagen was in dem Satz drin steht. Aufgrund all dieser versteckten Botschaften, die ein Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis unterbringen kann, sollte man das Arbeitszeugnis gründlich überprüfen.

Arbeitgeber, die mit den Leistungen des Arbeitnehmers sehr zufrieden waren, werden das Arbeitszeugnis mit den Worten "mit guten Wünschen für ihre weitere berufliche Zukunft" beenden.


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